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Mandantenbewertung: „Nicht besonders fähiger Anwalt“ darf man bei Google schreiben
Nachrichten Steuern und Recht
24.10.2024
Diese Äußerung über eine Anwaltskanzlei - neben einer 1-Sterne-Bewertung - auf Google sei eine zulässige Meinungsäußerung, so das OLG Bamberg (Az. 6 U 17/24 e). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
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