Nachrichten Steuern und Recht
28.04.2025
Das VG Koblenz hat die Klagen einer Beamtin und eines Beamten abgewiesen, die infolge einer Teilzeitbeschäftigung in ihrer jeweiligen Elternzeit nur eine gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten hatten (Az. 5 K 967/24.KO, 5 K 1024/24.KO).