Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen

Nachrichten Steuern und Recht
13.02.2026
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auch solche Behandlungsversuche mitzuzählen sind, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören und von den Versicherten selbst finanziert wurden.