Nachrichten Steuern und Recht
02.02.2026
Das OLG Frankfurt bestätigte die Verurteilung der Fluglinie zur Erstattung der Kosten für selbst beschaffte Ersatzflüge, da sich die Kläger aufgrund einer fehlerhaften Auskunft einer Callcenter-Mitarbeiterin darauf verlassen durften, dass kein Ersatzflug organisiert worden sei (Az. 16 U 89/24).