Keine Einziehung und Verwertung eines havarierten Öltankers und seiner Ladung in der Ostsee: BFH bestätigt Vorinstanz im vorläufigen Rechtsschutz

Nachrichten Steuern und Recht
11.12.2025
Der BFH hat in zwei getrennten, aber sachlich zusammenhängenden Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU vom Zoll sichergestelltes Schiff und dessen Ladung (Öl) vorerst nicht eingezogen und verwertet werden dürfen (Az. VII B 81/25 (AdV) und VII B 80/25 (AdV)).