Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich

Nachrichten Steuern und Recht
17.03.2025
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).