Kein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse

Nachrichten Steuern und Recht
26.08.2025
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründe keinen Vertrauensschutz (Az. L 11 AS 597/23).