Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Nachrichten Steuern und Recht
04.06.2025
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. So das BAG (Az. 9 AZR 104/24).