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Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Nachrichten Steuern und Recht
04.06.2025
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. So das BAG (Az. 9 AZR 104/24).
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