Kein Schmerzensgeld nach Tritt in Schlagloch

Nachrichten Steuern und Recht
10.11.2025
Ein Autofahrer, der beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der schlechte Zustand der Straße offenkundig ist. So entschied das LG Flensburg (Az. 2 O 147/24).