Kammergericht entscheidet über Musterfeststellungsklage: Unterschiedliche Gaspreise für Bestands- und Neukunden sind unzulässig

Nachrichten Steuern und Recht
24.03.2025
Das KG Berlin hat einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die GASAG AG wegen unterschiedlicher Preise für Bestands- und Neukunden stattgegeben (Az. MK 1/22 EnWG).