Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate

Nachrichten Steuern und Recht
17.12.2025
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert.