Nachrichten Steuern und Recht
08.04.2025
Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines - unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 1 K 2756/22).