Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall

Nachrichten Steuern und Recht
08.04.2025
Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines - unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 1 K 2756/22).