Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

Nachrichten Steuern und Recht
14.03.2025
Der BGH hat sich mit den wechselseitigen Ansprüchen von Grundstückseigentümer und gutgläubigem Ersteher nach rechtskräftiger Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren befasst. Das neu gebaute Haus muss nicht abgerissen werden, der Grundstücksstreit muss vor dem OLG neu verhandelt werden (Az. V ZR 153/23).