Gesetzliche Regelungen über die namensrechtlichen Folgen einer Volljährigenadoption sind verfassungsgemäß

Nachrichten Steuern und Recht
21.01.2025
Es ist lt. BVerfG mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann (Az. 1 BvL 10/20).