GDL weist nicht nach, dass sie Mehrheitsgewerkschaft ist

Nachrichten Steuern und Recht
30.05.2025
Streitig war die Frage, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu den Stichtagen 31.05.2022, 09.10.2023 und 26.03.2024 sog. Mehrheitsgewerkschaft i. S. v. § 4a TVG in dem Wahlbetrieb 9.3. Rhein-Ruhr der DB Regio AG war. Das LAG Düsseldorf hat hierüber entschieden (Az. 12 TaBV 45/23).