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Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf
Nachrichten Steuern und Recht
19.03.2026
Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).
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