Flug verpasst und trotzdem keine Entschädigung vom Reiseveranstalter

Nachrichten Steuern und Recht
04.06.2025
Das LG Köln hat die Klage von zwei Reisenden abgewiesen, die ihren Hinflug verpassten, weil dieser von einem anderen Gate startete als auf der Bordkarte angezeigt. Es läge insoweit weder ein Mangel der Reise selbst vor noch seien andere Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters erkennbar (Az. 2 O 242/24).