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Entgeltfortzahlung für den Kläger – Kopfschmerzen nachgewiesen
Nachrichten Steuern und Recht
19.11.2025
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, weil seine Arbeitsunfähigkeit aufgrund nachgewiesener Spannungskopfschmerzen glaubhaft feststand (Az. 3 SLa 138/25).
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