Entgeltfortzahlung für den Kläger – Kopfschmerzen nachgewiesen

Nachrichten Steuern und Recht
19.11.2025
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, weil seine Arbeitsunfähigkeit aufgrund nachgewiesener Spannungskopfschmerzen glaubhaft feststand (Az. 3 SLa 138/25).