Einwegkunststofffondsgesetz: Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Nachrichten Steuern und Recht
29.04.2025
Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Das teilt die WPK mit.