Nachrichten Steuern und Recht
28.11.2025
Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet. Der 5. Senat des BSG hat entschieden, dass dies nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (Az. B 5 R 9/24 R).