Eilantrag gegen neues Vergütungsmodell für Hebammen ohne Erfolg

Nachrichten Steuern und Recht
11.12.2025
Die seit dem 1. November 2025 geltenden Neuregelungen zur Vergütung der freiberuflich tätigen Hebammen im sog. Hebammenhilfevertrag bleiben zunächst vollständig in Kraft. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. L 1 KR 258/25 KL ER).