Nachrichten Steuern und Recht
15.04.2025
Ein Einordnungshinweis, den die Stadtbücherei Münster in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch angebracht hat, verletzt nicht die Grundrechte des Autors des Buchs. Dies hat das VG Münster entschieden (Az. 1 L 59/25).