Nachrichten Steuern und Recht
04.02.2026
Die WPK ist als Aufsichtsbehörde für die Überprüfung der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei WP/vBP-Praxen zuständig. Dazu ermittelt die WPK eine IT-gestützte Stichprobe aus allen am Markt tätigen WP/vBP-Praxen.