Bundesgerichtshof bestätigt Apples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

Nachrichten Steuern und Recht
18.03.2025
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat (Az. KVB 61/23). Er hat damit zum zweiten Mal über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden.