Brillengläser: Jobcenter als Ausfallbürge der Krankenkasse

Nachrichten Steuern und Recht
06.05.2025
Wird ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt, ist der Grundsicherungsträger für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 12 AS 116/23).