BFH zur doppelten Haushaltsführung: Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar

Nachrichten Steuern und Recht
08.01.2026
Der BFH entschied, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehen kann (Az. VI R 4/23).