BFH zur Besteuerung der Übertragung von Gutscheinen, die nach dem 01.01.2019 ausgegeben wurden

Nachrichten Steuern und Recht
30.10.2025
Der BFH entschied, dass Gutscheincodes zur Nutzung im X Netzwerk - unabhängig vom Vertriebsweg - sog. Einzweck-Gutscheine sind, deren Übertragung der Umsatzsteuer unterliegt, da aufgrund der Länderkennung der Nutzerkonten bereits bei der Ausgabe der Leistungsort in Deutschland und die Höhe der Umsatzsteuer feststehen (Az. XI R 14/24).