BFH: Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt

Nachrichten Steuern und Recht
20.11.2025
Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) auch bei Anbringung der Klage beim Finanzamt nach § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO besteht (Az. IX R 7/24).