BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung (I)

Nachrichten Steuern und Recht
03.04.2025
Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der BFH entschieden (Az. I R 33/22).