Nachrichten Steuern und Recht
20.02.2025
Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb einer Vorratsgesellschaft im Rahmen einer Einbringung vergleichbar mit den Fällen der Umwandlung zur Neugründung ist, sodass die Vorbehaltensfristen des § 6a Satz 4 GrEStG nicht eingehalten werden müssen (Az. II R 46/22).