Nachrichten Steuern und Recht
05.02.2026
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Auszahlung einer Direktversicherung, deren Beiträge als nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei behandelt wurden, nach Ausübung eines vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrechts als steuerpflichtige Rente nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem regulären Steuersatz zu versteuern oder der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist (Az. X R 25/23).