Nachrichten Steuern und Recht
12.09.2025
Ein auswärtiger Rechtsanwalt hat Anspruch auf die Aktenversendungspauschale von 12 Euro. Bei Dokumentenpauschalen sind die Maßstäbe aber strenger. Dies entschied das AG Tiergarten (Az. 312 OWi 100/25). Hierauf weist die BRAK hin.