Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Nachrichten Steuern und Recht
16.04.2025
Der 8. Senat des FG Niedersachsen hatte darüber zu entscheiden, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. Zinsswaps als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (Az. 8 K 169/23).