Agrarförderung: Keine anlasslose Pflicht zum Nachweis der Nutzungsberechtigung

Nachrichten Steuern und Recht
11.11.2025
Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft dürfen Nachweise über die Berechtigung der Nutzung bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nur in Zweifelsfällen angefordert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des VG Koblenz (Az. 4 K 1358/24.KO).