Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

Nachrichten Steuern und Recht
17.09.2025
Das FG Niedersachsen hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten eine Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO besteht (Az. 2 K 78/24).