Abrechnungspraxis gegenüber Corona-Teststellen rechtswidrig: Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss detailliert prüfen

Nachrichten Steuern und Recht
04.12.2025
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss bei der Vergütung von Corona-Teststellen vor einer etwaigen Kürzung des Vergütungsanspruchs grundsätzlich eine vertiefte Prüfung der Abrechnung vornehmen, wenn die Anzahl der abgerechneten Tests die ursprünglich angezeigte Testkapazität der Teststelle überschreitet. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 40 K 15/25).