Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohns bescheinigen20.07.2015

Nach dem Mindestlohngesetz haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlungen des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von Ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt.

Gerne erstellen wir eine entsprechende Bescheinigung auch für Ihren Betrieb.

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