Rentenbezugsmitteilungsverfahren15.08.2012

In den vergangenen Tagen haben wieder viele Rentner Post vom Finanzamt bekommen. Hintergrund ist, dass die Deutsche Rentenversicherung und andere Versicherungen den Finanzämtern die Höhe der Renten mitgeteilt haben.
Das Finanzamt fordert nunmehr die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Wer dies bislang versäumt hat, muss jedoch aufpassen. Die Nacherklärung der Renteneinnahmen stellt eine Selbstanzeige dar, die nur unter bestimmten Bedingungen strafbefreiend wirkt. 

Vor der Abgabe der Steuererklärungen sollte man sich daher in jedem Fall steuerlich beraten lassen. Sprechen Sie uns an.

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