NRW erhöht Grunderwerbsteuer zum 1. Oktober15.08.2011
Wer in 2011 eine Immobilie kaufen oder übertragen möchte, der sollte sich beeilen. Wie das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilte, wird die Grunderwerbsteuer zum 1. Oktober 2011 von 3,5% auf 5% erhöht. Bei einem Grundstückserwerb von z.B. 300.000 Euro steigt die Grunderwerbsteuer von 10.500 Euro um 4.500 Euro auf 15.000 Euro.
Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2011 werden zukünftig mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.
Bei Grundstücksübertragungen zwischen Verwandten oder nahen Angehörigen können in bestimmten Fällen besondere Befreiungsvorschriften gelten.
Wir beraten Sie gern.