Legitimationsnachweis05.08.2016

Immer häufiger ist es bei Banken und anderen Behörden notwendig einen Legitimationsnachweis vorzulegen.

Wir sind als Steuerberater berechtigt einen Legitimationsnachweis im Sinne des §7 Geldwäschegesetz für Sie zu erstellen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

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