Aufzeichnungspflichten durch Mindestlohn20.01.2015

Ab dem 1.Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Hierdurch ergeben sich Aufzeichnungspflichten für den Arbeitgeber. Bitte lesen Sie hierzu unser Mandantenrundschreiben.


Hier finden Sie eine Arbeitshilfe zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten.

Für nähere Informationen treten Sie mit uns in kontakt.

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