Altverluste aus Spekulationsgeschäften verfallen zum 31.12.201330.09.2013

Kapitalanleger, die in den Jahren bis 2008 Verluste aus Spekulationsgeschäften insbesondere von Kapitalanlagen erlitten haben und diese bislang nicht mit Gewinnen ausgleichen konnten, müssen aufpassen.

Diese Verluste können nach dem 31.12.2013 nicht mehr mit Gewinnen aus Aktiengeschäften und anderen Veräußerungsgeschäften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Um die Verluste auch über den 31.12.2013 hinaus zu erhalten, sind Maßnahmen zu ergreifen.

Hierzu beraten wir Sie gern und prüfen ob und inwieweit in Ihrem Fall Handlungsbedarf besteht.

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